DER BERNBECKSCHE FAMILIENBUND
Organisation des Familienverbandes Bernbeck
Der damalige Gymnasial-Oberlehrer in Bonn, spätere Kgl. Provinzial-Schulrat in Hannover Geh. Reg. Rat Lic. theol. Carl Leimbach rief am 21. März 1876 in einem begeistert aufgenommenen Rundschreiben an die Verwandten den Familienverband Bernbeck ins Leben, dessen hundertjähriges Bestehen man 1976 [begangen hat]. In seiner Stärke, nämlich daß er auch die Nachkommen der Töchter des Stammelternpaares Johann Daniel Bernbeck, Pfarrer zu Wirberg und Heuchelheim bei Gießen (+ 01.07.1825) und Charlotte Schneider (+ 01.02.1829) umfaßt, liegt zugleich auch eine gewisse Schwäche, nämlich die starke Ausbreitung in alle Richtungen der Windrose und die Vielzahl der damit einheiratenden Familiennamen, deren genaue Zuordnung zu den einzelnen "Stämmen" beim Hören sicher nur noch wenigen Kundigen auf Anhieb gelingen dürfte. Die Organisation, die sich nunmehr [mehr als] ein Jahrhundert lang, wiewohl nicht ohne Änderungen, bewährt hat, ist die folgende, wobei den Vorstand im juristischen Sinne Schriftleiter, Rendant und Sprecher bilden.
I. Der Senior. Er ist der an Jahren älteste männliche Nachkomme des Stammpaares. In seinen amtlichen Funktionen ist er seit einigen Jahren durch den Sprecher (s. d.) abgelöst worden; die Mitarbeit in den Familiengremien steht ihm mit Sitz und Stimme frei. Er wird durch den Nächstältesten als Subsenior vertreten.
II. Der Familienrat. Der Familienverband wird nach den verheirateten Söhnen und Töchtern der Stammeltern in 7 Stämme unterteilt, von denen der zweite, Strack I, inzwischen ausgestorben ist. Diese senden in den Familienrat ihre Vertreter, die den Senior bzw. Sprecher in wichtigen Entscheidungen beraten; diese werden dem Familientag zur Beschlußfassung vorgelegt.
III. Der Familientag. Die Zusammenkünfte des Familienverbandes, des eigentlichen Familienparlamentes, finden in der Regel als Familientag alle zwei Jahre in der Regel in Gießen als dem alten Familienzentrum der Familie statt, seit langem am Sonntag nach Pfingsten. Dem Familientag voraus geht eine Vorversammlung am Vortrag, die die zur Beratung anstehenden Punkte bespricht und zur Beschlußfassung durch die Hauptversammlung vorbereitet. Insgesamt haben in den ersten 100 Jahren 46 Familientage stattgefunden, die sich im allgemeinen eines guten Besuchs - meist über 100 Personen - erfreuen.
IV. Der Rendant. Die Kassengeschäfte des Verbandes verwaltet der Rendant. Der Verband verfügt über das Postscheckkonto Nr. 10865-608 Frankfurt a. M. Der Jahresbeitrag - es ist jeweils nur eine Mindestgrenze festgelegt, die vom Familientag beschlossen wird - dient im wesentlichen zur Finanzierung des Verbandsorgans, des "Korrespondenzblattes der Familie Bernbeck". Das zwei Inflationen zum Opfer gefallene Familienstipendium ist zeitweilig durch eine vom Senior betreute Hilfskasse in gewissem Umfang ersetzt worden, die indessen auch nicht mehr besteht.
V. Das Familienblatt. Das "Korrespondenzblatt der Familie Bernbeck" bildet neben dem Familientag das stärkste Mittel zum Zusammenhalt der Familienmitglieder. Seinen ursprünglichen Charakter als Korrespondenzblatt hat es in den rund hundert Jahren seines Bestehens im wesentlichen beibehalten. Es erscheint nach Bedarf, meist viermal im Jahre. In den ersten Zeiten seines Bestehens kam es bis zu zwölfmal im Jahr heraus. Für die Herausgabe und den Inhalt ist der Schriftleiter verantwortlich; er gehört mit Rendant und Sprecher zu den Vorständen des Verbandes.
VI. Das Familienarchiv. Von dem rührigen Wilhelm Wahl (+ 1970) nach dem ersten Weltkrieg gegründet und ausgestattet, birgt das Familienarchiv Urkunden, Akten, Bücher und Bilder sowie sonstige Erinnerungsstücke an die Vergangenheit mehr musealer Art. Es befindet sich nach mancherlei Umzügen jetzt in Hof Güll bei Lich im Hause Joseph Lischka.
VII. Der Sprecher. Unter den Ämtern des Familienbundes ist das des Sprechers das jüngste, es besteht erst seit einigen Jahren. Es erwies sich als zweckmäßig, die amtlichen Funktionen des Seniors sowie die eigentliche Leitung des Verbandes einem besonderen Funktionär, dem Sprecher, zu übertragen. Er hat einen Vertreter, der im Notfalle an seine Stelle tritt. Wie die übrigen Vorstände, wird er ab 1976 vom Familientag bestätigt und handelt, wenn erforderlich, in Abstimmung mit dem Familienrat.
Der vorstehende Text ist entnommen dem Vorwort der 3. Ausgabe des Familienstammbuchs, der sog. Lose-Blatt-Sammlung. Er datiert auf das zweite Quartal 1976, kurz vor dem 100. Geburtstag des Familienverbandes.
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© 20 Januar 2001
Otto-G. Richter
für den gesamten Familienrat